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Rechtliches /AGB
§ 1 - Gastaufnahmevertrag/Beherbergungsvertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist rechtsverbindlich geschlossen, sobald die Monteurwohnung-/Zimmer vom Gast schriftlich, per E-Mail, Fax, SMS oder aber konkludent, durch Leistung einer Anzahlung, bestellt/gebucht und vom Vermieter/Gastgeber in gleicher Form bestätigt worden ist.
§ 2 - Nichtbereitstellung der Ferienwohnung:
Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung geleistete Zahlungen zu erstatten, falls er dem Mieter keine gleichwertige Alternativunterkunft anbieten kann. Schadenersatz ist auf die Höhe des Vertragswertes begrenzt. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Blitzeinschlag, Krieg o.ä.), die vom Gastgeber nicht verantwortet werden können.
§ 3 - Rücktritt/Stornierung/vorzeitige Ab- oder verspätete Anreise:
Stornierungen, vorzeitige Abreise oder verspätete Anreise sind grds. nicht möglich - gebucht ist gebucht ! Tritt der Gast von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung, egal aus welchem Grund, außer im Falle höherer Gewalt (Krankheit von Mitreisenden oder des Buchenden selbst, Unfälle, gestrichener Urlaub, das Verpassen von Flügen, Baustopp etc. sind KEINE höhere Gewalt in diesem Sinne) garnicht, mit weniger Personen oder kürzer, als ursprünglich gebucht in Anspruch, hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf den gesamten ursprünglich vereinbarten Preis. Es erfolgt keine Erstattung oder Minderung. Dies gilt sinngemäß auch für vorab geleistete Anzahlungen - diese werden nicht erstattet.
§ 4 - Optionale Verlängerung des Aufenthalts
Wird vom Mieter die Möglichkeit einer optionalen Verlängerung des Aufenthalts gewünscht, ist zu beachten, dass nur der tatsächlich (konkretes An-und Abreisedatum) gebuchte und bezahlte Zeitraum für beide Seiten rechtlich bindend und Gegenstand des Beherrbergungsvertrages ist. Die Verlängerungsoption hingegen ist so lange für beide Seiten unverbindlich, bis der Gast seinen Aufenthalt über den gebuchten Zeitraum hinaus, schriftlich, per E-Mail/Fax/SMS verlängert und der Vermieter dieser Verlängerung, ebenfalls schriftlich, per E-Mail/Fax/SMS, zustimmt. Dem Vermieter steht es insofern frei den Wohnraum ungeachtet der Verlängerungsoption jederzeit anderweitig zu vermieten, falls der Mieter nicht vorher in der hier genannten Form den Buchungszeitraum verbindlich verlängert. Kommt es zu einer solchen Vermietung, setzt der Vermieter den Mieter umgehend über die Unmöglichkeit der Verlängerung in Kenntnis.
§ 5 – Zahlung:
Der gesamte Preis ist grds. im Voraus bei Ankunft, in bar gegen Quittung, zu entrichten oder kann vorab per Banküberweisung gezahlt werden. Kreditkartenzahlung, nachträgliche Rechnungsstellung oder Kostenübernahmebestätigungen sind NICHT möglich!
§ 6 – Anreise:
Die Anreise kann ab 15 Uhr und bis 20 Uhr erfolgen. - In Ausnahmefällen nach Absprache, ist die Anreise auch vor 15 Uhr und nach 20 Uhr möglich.
Ist der Besteller nicht ein Unternehmen, das für seine Mitarbeiter bucht, sondern eine natürliche Person/en, dann ist von mindestens einem Gast ein gültiger Personalausweis vorzulegen, der vom Vermieter vor Ort aus steuer-und schadenersatzrechtlichen Gründen, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz eingescannt und entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen wieder gelöscht wird.
§ 7 – Abreise:
Die Abreise sollte bis spätestens 10 Uhr erfolgt sein, damit die Wohnung für den/die nächsten Gast/Gäste gereinigt werden kann. Eine Endabnahme erfolgt nicht, da sämtliches Inventar und Mobiliar vom Vermieter und mind. einem Zeugen, jeweils am Morgen vor einer Schlüsselübergabe eingehend auf Vollzähligkeit, Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit geprüft und fotografiert wird. Insofern muss sich der Gast bei der Abreise nicht beim Vermieter abmelden, sondern kann die Wohnungs-/Zimmerschlüssel auf dem Küchentisch liegen lassen, die Türe zuziehen und heimreisen.
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§ 8 – Rauchen:
Das Rauchen ist nur auf dem Balkon gestattet.